Beitragsordnung Förderverein SG Neuwelt Sektion Boxen e.V.

§1 Beitragshöhe

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 24,-€.

§2 Fälligkeit

Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich im Voraus fällig. Die Fälligkeit wird jeweils zu Beginn des Kalenderjahres durch den Vorstand des Fördervereins bekanntgegeben.

§3 Zahlung

Die Zahlung des Mitgliedsbeitrags erfolgt durch Überweisung auf das Konto des Fördervereins SG Neuwelt Sektion Boxen e.V. Der Mitgliedsbeitrag kann auch per Lastschriftverfahren eingezogen werden.

§4 Mahnverfahren

Bei Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Fälligkeit wird der Mitgliederausweis automatisch ungültig. Eine erneute Ausstellung des Mitgliederausweises erfolgt erst nach Begleichung des offenen Betrags.

§5 Kündigung

Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist jederzeit möglich und muss schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden. Bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht erstattet.

§6 Sonderregelungen

In begründeten Einzelfällen kann der Vorstand des Fördervereins SG Neuwelt Sektion Boxen e.V. von der Beitragsordnung abweichen.

§7 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 20xx in Kraft und ersetzt alle vorherigen Regelungen.

Schwarzenberg, den xx.xx.20xx

Vorstand des Fördervereins SG Neuwelt Sektion Boxen e.V.