Beitragsordnung Förderverein SG Neuwelt Sektion Boxen e.V.
§1 Beitragshöhe
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 24,-€.
§2 Fälligkeit
Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich im Voraus fällig. Die Fälligkeit wird jeweils zu Beginn des Kalenderjahres durch den Vorstand des Fördervereins bekanntgegeben.
§3 Zahlung
Die Zahlung des Mitgliedsbeitrags erfolgt durch Überweisung auf das Konto des Fördervereins SG Neuwelt Sektion Boxen e.V. Der Mitgliedsbeitrag kann auch per Lastschriftverfahren eingezogen werden.
§4 Mahnverfahren
Bei Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Fälligkeit wird der Mitgliederausweis automatisch ungültig. Eine erneute Ausstellung des Mitgliederausweises erfolgt erst nach Begleichung des offenen Betrags.
§5 Kündigung
Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist jederzeit möglich und muss schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden. Bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht erstattet.
§6 Sonderregelungen
In begründeten Einzelfällen kann der Vorstand des Fördervereins SG Neuwelt Sektion Boxen e.V. von der Beitragsordnung abweichen.
§7 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 20xx in Kraft und ersetzt alle vorherigen Regelungen.
Schwarzenberg, den xx.xx.20xx
Vorstand des Fördervereins SG Neuwelt Sektion Boxen e.V.